Definition
Rohbauland sind Grundstücke, deren bauliche Nutzung im Bebauungsplan vorgesehen ist, deren Erschließung jedoch noch nicht vollständig ist. Sie sind weiter entwickelt als Bauerwartungsland, aber noch nicht baureifes Land. Definiert in § 5 ImmoWertV.
Wertabschlag
Rohbauland wird typisch mit 50–80 % des Baulandwerts bewertet — der konkrete Abschlag hängt von Erschließungsumfang, Zeitbedarf und Kostenrisiken ab.
Beispielrechnung
Grundstück 800 m², Bebauungsplan beschlossen, Straße + Kanalisation noch nicht hergestellt:
| Position | Wert |
|---|---|
| Baulandwert (zukünftig) | 400 €/m² |
| Rohbauland-Abschlag | −30 % |
| Rohbaulandwert | 280 €/m² |
| × 800 m² | 224.000 € |
Was fehlt zur Baureife?
- Öffentliche Verkehrserschließung (Straße)
- Wasser, Strom, Gas, Telekommunikation
- Schmutz- und Regenwasserkanal
- Beleuchtung
- ggf. Stellplatznachweis und Bauleitplanung
Häufige Fragen
Wer trägt die Erschließungskosten? Typisch der Eigentümer als Erschließungsbeitragspflichtiger, je nach Gemeindesatzung.
Quellen: § 5 ImmoWertV · §§ 30, 33 BauGB · KAG NRW · Stand Juni 2026.