immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Faktor Verfahrens-Faktoren · Stand Juni 2026 · Lesezeit ca. 1 Min.

Reinertrag — Definition und Berechnung

Definition

Der Reinertrag ist im Ertragswertverfahren der Rohertrag minus Bewirtschaftungskosten: also die nachhaltig erzielbare Jahresnettokaltmiete abzüglich der nicht umlagefähigen Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Mietausfall-Pauschalen. Aus dem Reinertrag wird über die Kapitalisierung der Ertragswert abgeleitet. Geregelt in § 31 ImmoWertV.

Berechnung

PositionBeispiel MFH
Jahresrohertrag (Nettokaltmiete)91.200 €
Bewirtschaftungskosten−11.844 €
Reinertrag79.356 €

Vom Reinertrag zum Gebäude-Reinertrag

Im Ertragswertverfahren wird der Reinertrag um die Bodenwertverzinsung reduziert, um den Gebäude-Reinertrag zu erhalten:

PositionWert
Reinertrag79.356 €
− Bodenwertverzinsung (240.000 × 3,5 %)−8.400 €
Gebäude-Reinertrag70.956 €

Der Gebäude-Reinertrag wird mit dem Vervielfältiger multipliziert und ergibt den Gebäude-Ertragswert.

Reinertrag vs. Cashflow

AspektReinertrag (ImmoWertV)Cashflow (DCF)
Methodenormierte Pauschalenindividuell prognostiziert
ZeitbezugMittelwert, nachhaltigJahresscharf
Steuernnicht enthaltenoptional enthalten

Häufige Fragen

Ist der Reinertrag der Mietüberschuss? Nicht ganz — der Reinertrag ist eine kalkulatorische Größe (vor Steuern, ohne Finanzierungskosten). Der echte Mietüberschuss kann höher oder niedriger sein.

Berücksichtigt der Reinertrag Leerstand? Ja, über das Mietausfallwagnis in den Bewirtschaftungskosten.

Quellen: § 31 ImmoWertV · § 32 ImmoWertV · Stand Juni 2026.

Vertiefen Sie das Thema im Ratgeber
Ertragswertverfahren erklärt
Reinertrag × Vervielfältiger nach ImmoWertV
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Indikative Marktwert-Einschätzung

Indikative Marktwert-Einordnung für Ihre Adresse

Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Amtliche Datenbasis BORIS-NRW Lizenz dl-de/zero-2-0 Kostenlos
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Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.