immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Sonderfall Sonderfälle & Steuer · Stand Juni 2026 · Lesezeit ca. 1 Min.

Denkmal-AfA / Denkmal-Bewertung — Definition

Definition

Denkmal-AfA bezeichnet die erhöhten Abschreibungssätze (§§ 7h, 7i EStG) für Sanierungsaufwendungen an denkmalgeschützten Immobilien oder Immobilien in Sanierungsgebieten. In der Immobilienbewertung sind Denkmäler Sondergrößen: Sie haben einerseits steuerliche Vorteile, andererseits Restriktionen, die den Verkehrswert prägen.

Denkmal-AfA im Überblick

AspektSätze
Vermietete Denkmäler (§ 7i EStG)9 % p.a. über 8 Jahre + 7 % p.a. über 4 Jahre = 100 % der Sanierungskosten in 12 Jahren
Selbstgenutzte Denkmäler (§ 10f EStG)9 % p.a. als Sonderausgabe über 10 Jahre = 90 % der Sanierungskosten
Klassische lineare AfA2 % p.a. (Wohngebäude) bzw. 3 % p.a. (Gewerbe)

Voraussetzungen

  • Eintragung in die Denkmalliste durch die zuständige Denkmalbehörde
  • Sanierung in Abstimmung mit der Denkmalbehörde
  • Bescheinigung der Behörde zur Anerkennung steuerlich begünstigter Aufwendungen
  • Sanierung muss nach Erwerb erfolgen (bei selbstgenutzten Denkmälern)

Bewertungsbesonderheiten

Denkmäler sind in der Bewertung schwierig, weil:

  • Vergleichsobjekte rar sind (Vergleichswertverfahren selten möglich)
  • Sanierungs- und Erhaltungskosten höher als bei normalen Immobilien
  • Modernisierungsspielraum durch Auflagen begrenzt
  • Sonderzuschläge durch architektonischen oder historischen Wert
  • Steuerliche Vorteile preisstabilisierend (Investoren-Nachfrage)

Im Sachwertverfahren wird häufig mit individuell ermittelten Herstellungskosten gearbeitet, nicht mit NHK-Pauschalen.

Häufige Fragen

Wo finde ich heraus, ob meine Immobilie Denkmal ist? In NRW: Denkmalliste der zuständigen Unteren Denkmalbehörde der Stadt bzw. des Kreises.

Wie hoch ist der Wertvorteil durch Denkmal-AfA? Steuerersparnis je nach Investitionshöhe und Steuersatz typisch 30–45 % der Sanierungskosten — wirtschaftlich oft entscheidend.

Was, wenn ich denkmalfrei sanieren möchte? Verboten — Eingriffe sind nur mit Genehmigung der Denkmalbehörde möglich.

Quellen: §§ 7h, 7i, 10f EStG · Denkmalschutzgesetz NRW · Stand Juni 2026.

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Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

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Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.