Definition
Der Erschließungszustand beschreibt die Verfügbarkeit der öffentlichen Infrastruktur für ein Grundstück — Straßenanschluss, Wasser, Strom, Gas, Kanal, Telekommunikation. Vollständige Erschließung ist Voraussetzung für baureifes Land und damit für den vollen Baulandwert.
Erschließungsstufen
| Stufe | Status | Wertfähigkeit |
|---|---|---|
| Voll erschlossen | alle Versorgungen angeschlossen | 100 % Bauland |
| Teil-erschlossen | nur Hauptversorgungen | 85–95 % |
| Erschließung in Aufstellung | Bauleitplan beschlossen, Bau in Gang | 60–80 % (Rohbauland) |
| Unerschlossen | nichts vorhanden | 25–50 % (Bauerwartungsland) |
Bedeutung für die Bewertung
Der Bodenrichtwert wird in der Regel für voll erschlossenes Land ausgewiesen. Bei unvollständiger Erschließung sind Abschläge — typisch in Höhe der zu erwartenden Erschließungskosten — anzusetzen.
Erschließungs-Bestandteile
- Straßenanbindung (öffentliche Verkehrsfläche)
- Wasserversorgung
- Stromversorgung
- Gasversorgung (optional)
- Telekommunikation
- Schmutzwasserkanal
- Regenwasserkanal
- Straßenbeleuchtung
Häufige Fragen
Wer prüft den Erschließungszustand? Das Bauamt der Gemeinde bei jedem Bauantrag.
Quellen: §§ 30, 33, 34 BauGB · KAG NRW · Stand Juni 2026.