immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Merkmal Lage & Objektmerkmale · Stand Juni 2026 · Lesezeit ca. 1 Min.

Lagewert — Definition

Definition

Der Lagewert einer Immobilie ist der Wertbeitrag, der ausschließlich aus der Lage resultiert — also unabhängig von Größe, Zustand und Ausstattung. Er ist das Aggregat aus Mikro- und Makrolage und macht in deutschen Großstädten häufig 30–70 % des Verkehrswerts aus.

Lagewert-Bestandteile

  • Bodenwert — direkt aus dem Bodenrichtwert
  • Lage-Aufschlag im Sachwertfaktor — über das Verfahren
  • Lage-Anpassungen im Vergleichswertverfahren — über Auswahl ähnlich gelegener Objekte

Lagewert-Anteil am Verkehrswert

ImmobilienartLagewert-Anteil
Innerstädtische ETW (Top-Lage)50–70 %
EFH (Standard-Lage)30–45 %
EFH (Premium-Lage)45–60 %
Ländliche Immobilie20–35 %
Industrieimmobilie10–25 %

Bedeutung beim Verkauf

Der berühmte Makler-Spruch „Lage, Lage, Lage” hat einen quantifizierbaren Hintergrund: In Top-Lagen ist der Wertbeitrag der Lage höher als der Substanzwert des Gebäudes — gesellschaftlich-strukturelle Faktoren wiegen schwerer als die Bausubstanz.

Häufige Fragen

Kann der Lagewert sinken? Ja — Strukturwandel, Verlust von Arbeitsplätzen, Infrastrukturentscheidungen können einen Stadtteil entwerten.

Quellen: ImmoWertV · Stand Juni 2026.

Vertiefen Sie das Thema im Ratgeber
Bodenrichtwert: Bedeutung und wie Sie ihn finden
§ 196 BauGB, Unterschied zum Bodenwert
Artikel öffnen →
Indikative Marktwert-Einschätzung

Indikative Marktwert-Einordnung für Ihre Adresse

Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Amtliche Datenbasis BORIS-NRW Lizenz dl-de/zero-2-0 Kostenlos
Werte abrufen
Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.