Definition
Das Mietausfallwagnis ist im Ertragswertverfahren ein pauschaler Vorhalt gegen Mietausfälle durch Leerstand, Zahlungsstörungen und uneinbringliche Forderungen. Es ist Bestandteil der Bewirtschaftungskosten und wird vom Rohertrag abgezogen. Geregelt in Anlage 2 ImmoWertV.
Typische Pauschalen
| Nutzungsart | Mietausfallwagnis |
|---|---|
| Wohnen | 2 % vom Jahresrohertrag |
| Gewerbe / Büro | 4 % vom Jahresrohertrag |
| Einzelhandel | 4 – 6 % |
| Sondernutzungen | individuell, oft 6 – 10 % |
Anwendung
Beispiel Mehrfamilienhaus, Wohnen, Jahresrohertrag 91.200 €:
- Mietausfallwagnis = 2 % × 91.200 € = 1.824 €
Was deckt das Mietausfallwagnis ab?
- Mieterwechsel-bedingten Leerstand zwischen zwei Mietverhältnissen
- Zahlungsverzug durch Mieter
- Uneinbringliche Forderungen nach Räumungsverfahren
- Strukturelle Leerstandsrisiken bei volatilem Markt
Häufige Fragen
Was, wenn der Leerstand höher ist? Bei strukturellem Leerstand (>5 %) ist eine höhere Pauschale angemessen — der Sachverständige begründet das im Gutachten.
Greift das Wagnis auch bei vollständig vermieteten Objekten? Ja — es ist ein Vorhalt für die Zukunft, nicht für den Ist-Stand.
Quellen: § 32 ImmoWertV · Anlage 2 ImmoWertV · Stand Juni 2026.