Definition
Ein Vergleichsgrundstück ist im Vergleichswertverfahren ein ähnlich strukturiertes Grundstück, dessen tatsächlicher Kaufpreis als Bewertungsgrundlage dient. Die Auswahl erfolgt nach Lage, Größe, Baujahr, Zustand, Nutzungsart und sollte zeitnah (≤ 24 Monate) verkauft worden sein.
Auswahlkriterien
- Lage — möglichst dieselbe Bodenrichtwertzone, vergleichbare Mikrolage
- Größe — typisch ±25 % Abweichung tolerierbar
- Baujahr — Bandbreite je nach Marktlage 5–15 Jahre
- Ausstattung — vergleichbarer Standard
- Nutzungsart — identische NUTA-Klasse
Datenquelle
Vergleichsgrundstücke werden aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses (§ 195 BauGB) entnommen. Notare melden jeden Verkauf, daraus entsteht die Datenbank.
Häufige Fragen
Wie viele Vergleichsobjekte sind nötig? Statistisch belastbar mindestens 5–10 vergleichbare Verkäufe.
Was, wenn nichts vergleichbar ist? Dann scheitert das Verfahren, und es wird auf Sachwert- oder Ertragswertverfahren ausgewichen.
Quellen: §§ 24–26 ImmoWertV · § 195 BauGB · Stand Juni 2026.