immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Grundstück Grundstück & Bauland · Stand Juni 2026 · Lesezeit ca. 1 Min.

Vergleichsgrundstück — Definition

Definition

Ein Vergleichsgrundstück ist im Vergleichswertverfahren ein ähnlich strukturiertes Grundstück, dessen tatsächlicher Kaufpreis als Bewertungsgrundlage dient. Die Auswahl erfolgt nach Lage, Größe, Baujahr, Zustand, Nutzungsart und sollte zeitnah (≤ 24 Monate) verkauft worden sein.

Auswahlkriterien

  • Lage — möglichst dieselbe Bodenrichtwertzone, vergleichbare Mikrolage
  • Größe — typisch ±25 % Abweichung tolerierbar
  • Baujahr — Bandbreite je nach Marktlage 5–15 Jahre
  • Ausstattung — vergleichbarer Standard
  • Nutzungsart — identische NUTA-Klasse

Datenquelle

Vergleichsgrundstücke werden aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses (§ 195 BauGB) entnommen. Notare melden jeden Verkauf, daraus entsteht die Datenbank.

Häufige Fragen

Wie viele Vergleichsobjekte sind nötig? Statistisch belastbar mindestens 5–10 vergleichbare Verkäufe.

Was, wenn nichts vergleichbar ist? Dann scheitert das Verfahren, und es wird auf Sachwert- oder Ertragswertverfahren ausgewichen.

Quellen: §§ 24–26 ImmoWertV · § 195 BauGB · Stand Juni 2026.

Indikative Marktwert-Einschätzung

Indikative Marktwert-Einordnung für Ihre Adresse

Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Amtliche Datenbasis BORIS-NRW Lizenz dl-de/zero-2-0 Kostenlos
Werte abrufen
Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.