immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Wertbegriff Wertbegriffe · Stand Juni 2026 · Lesezeit ca. 1 Min.

Verkaufswert — Definition und Abgrenzung zum Verkehrswert

Definition

Der Verkaufswert ist ein umgangssprachlicher Begriff für den Erlös, den eine Immobilie im Verkauf erwartungsgemäß bringen soll. Er ist keine gesetzlich definierte Größe und wird häufig synonym, aber unpräzise mit Verkehrswert, Marktwert oder Angebotspreis verwendet.

Abgrenzung

BegriffDefinition
Verkaufswertumgangssprachlich: erwartbarer Erlös
Verkehrswertgesetzliche Definition nach § 194 BauGB
Marktwertidentisch mit Verkehrswert (seit 2004)
Angebotspreisim Inserat geforderter Preis
Kaufpreistatsächlich gezahlter Preis

Häufige Fragen

Ist Verkaufswert dasselbe wie Verkehrswert? Nicht offiziell. Der Verkehrswert ist gesetzlich definiert, der Verkaufswert nicht. In der Praxis werden beide Begriffe oft gleichgesetzt.

Welcher Wert gilt für die Steuer? Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist der vom Finanzamt ermittelte Bedarfswert maßgeblich — nicht der „Verkaufswert”.

Quellen: § 194 BauGB · Stand Juni 2026.

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Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

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Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.