immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Verfahren Bewertungsverfahren · Stand Juni 2026 · Lesezeit ca. 1 Min.

ImmoWertV — Immobilienwertermittlungsverordnung (Lexikon)

Definition

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist die zentrale Verordnung für die amtliche Immobilienbewertung in Deutschland. Sie regelt die drei Verfahren der Verkehrswertermittlung und ist die maßgebliche Grundlage für Gutachterausschüsse, vereidigte Sachverständige und Gerichte. Die aktuelle Fassung gilt seit dem 1. Januar 2022 und ersetzte sechs frühere Einzelregelwerke (WertV, Sachwert-, Ertragswert-, Vergleichswert-, NHK- und Bodenrichtwert-Richtlinie).

Inhalte der ImmoWertV

AbschnittInhalt
§§ 1–6Begriffe und Allgemeines
§§ 7–13Datenanforderungen
§§ 14–23Verkehrswert, Sonderzwecke, Zusammenstellung
§§ 24–26Vergleichswertverfahren
§§ 27–34Ertragswertverfahren
§§ 35–39Sachwertverfahren
§§ 40–43Bodenrichtwerte, Marktdaten

Was hat sich 2022 geändert?

  • Einheitliche Regelung statt sechs paralleler Richtlinien
  • Klarere Verfahrensbeschreibung mit detaillierten Formeln
  • Mehr Gewicht für Marktanpassungsfaktoren (Sachwertfaktor, Liegenschaftszins)
  • Energetische Modernisierung explizit als Wertfaktor berücksichtigt

→ Ausführlich im Ratgeber ImmoWertV einfach erklärt.

Häufige Fragen

Ist die ImmoWertV verbindlich? Für Gutachterausschüsse und gerichtliche Gutachten: ja. Für private Schätzungen oder Maklerbewertungen: keine zwingende Bindung, aber Branchenstandard.

Was ist mit der alten WertV? Die WertV 1988 wurde durch die ImmoWertV 2010 abgelöst, die wiederum durch die ImmoWertV 2021 (in Kraft seit 01.01.2022).

Quellen: ImmoWertV vom 14.07.2021, BGBl. I S. 2805 · Stand Juni 2026.

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ImmoWertV einfach erklärt
Seit 2022, vereint 6 alte Regelwerke
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Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Amtliche Datenbasis BORIS-NRW Lizenz dl-de/zero-2-0 Kostenlos
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Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.