Definition
Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist die zentrale Verordnung für die amtliche Immobilienbewertung in Deutschland. Sie regelt die drei Verfahren der Verkehrswertermittlung und ist die maßgebliche Grundlage für Gutachterausschüsse, vereidigte Sachverständige und Gerichte. Die aktuelle Fassung gilt seit dem 1. Januar 2022 und ersetzte sechs frühere Einzelregelwerke (WertV, Sachwert-, Ertragswert-, Vergleichswert-, NHK- und Bodenrichtwert-Richtlinie).
Inhalte der ImmoWertV
| Abschnitt | Inhalt |
|---|---|
| §§ 1–6 | Begriffe und Allgemeines |
| §§ 7–13 | Datenanforderungen |
| §§ 14–23 | Verkehrswert, Sonderzwecke, Zusammenstellung |
| §§ 24–26 | Vergleichswertverfahren |
| §§ 27–34 | Ertragswertverfahren |
| §§ 35–39 | Sachwertverfahren |
| §§ 40–43 | Bodenrichtwerte, Marktdaten |
Was hat sich 2022 geändert?
- Einheitliche Regelung statt sechs paralleler Richtlinien
- Klarere Verfahrensbeschreibung mit detaillierten Formeln
- Mehr Gewicht für Marktanpassungsfaktoren (Sachwertfaktor, Liegenschaftszins)
- Energetische Modernisierung explizit als Wertfaktor berücksichtigt
→ Ausführlich im Ratgeber ImmoWertV einfach erklärt.
Häufige Fragen
Ist die ImmoWertV verbindlich? Für Gutachterausschüsse und gerichtliche Gutachten: ja. Für private Schätzungen oder Maklerbewertungen: keine zwingende Bindung, aber Branchenstandard.
Was ist mit der alten WertV? Die WertV 1988 wurde durch die ImmoWertV 2010 abgelöst, die wiederum durch die ImmoWertV 2021 (in Kraft seit 01.01.2022).
Quellen: ImmoWertV vom 14.07.2021, BGBl. I S. 2805 · Stand Juni 2026.