immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Verfahren Bewertungsverfahren · Stand Juni 2026 · Lesezeit ca. 1 Min.

Liegenschaftszinsverfahren — Definition

Definition

Das Liegenschaftszinsverfahren ist eine andere Bezeichnung für die kapitalisierungsbasierte Bewertung im Rahmen des Ertragswertverfahrens. Der Reinertrag wird über den Liegenschaftszins und die Restnutzungsdauer in einen Wert umgerechnet. Der Begriff wird teils synonym zum Ertragswertverfahren verwendet, teils zur Abgrenzung vom „klassischen” Ertragswertverfahren mit standardisierten Vervielfältigern.

Kerngedanke

Wert = Reinertrag × Vervielfältiger, wobei der Vervielfältiger aus Liegenschaftszins + Restnutzungsdauer abgeleitet wird.

Abgrenzung

  • Liegenschaftszinsverfahren — explizite Kapitalisierung mit Liegenschaftszins
  • Ertragswertverfahren — übergreifender Begriff nach ImmoWertV
  • DCF-Verfahren — diskontiert prognostizierte Cashflows individuell

Häufige Fragen

Ist das eine eigene Methode? Nein, es ist Bestandteil des Ertragswertverfahrens nach ImmoWertV §§ 27–34. Der Begriff wird vor allem in der Sachverständigen- und Bewertungsliteratur genutzt.

Quellen: ImmoWertV §§ 27–34 · Stand Juni 2026.

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Ertragswertverfahren erklärt
Reinertrag × Vervielfältiger nach ImmoWertV
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Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

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Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.