immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Verfahren Bewertungsverfahren · Stand Juni 2026 · Lesezeit ca. 1 Min.

Sachwertfaktor-Methode — Definition

Definition

Die Sachwertfaktor-Methode ist der Marktanpassungsschritt im Sachwertverfahren nach ImmoWertV §§ 35–39. Der Sachwertfaktor — vom Gutachterausschuss veröffentlicht — wird auf den vorläufigen Sachwert (Bodenwert + abgeschriebenes Gebäude) angewandt, um eine marktgerechte Bewertung zu erhalten.

Vorgehen

  1. Vorläufiger Sachwert berechnen (Boden + Gebäudewert nach Alterswertminderung)
  2. Sachwertfaktor aus dem amtlichen Bericht des Gutachterausschusses entnehmen
  3. Multiplikation: Vorläufiger Sachwert × Sachwertfaktor = marktangepasster Sachwert

Beispiel

PositionWert
Vorläufiger Sachwert430.000 €
Sachwertfaktor (lokal, Köln-Süd)× 1,15
Marktangepasster Sachwert494.500 €

Häufige Fragen

Wo finde ich den Sachwertfaktor? Im Immobilienmarktbericht des jeweiligen Gutachterausschusses, jährlich aktualisiert. In NRW auch über die AKS NRW.

Was, wenn der Faktor fehlt? Bei fehlendem amtlichen Faktor kann der Sachverständige einen typisierten Wert ansetzen oder auf das Vergleichswertverfahren ausweichen.

Quellen: ImmoWertV § 36 · Sachwert-Richtlinie · Stand Juni 2026.

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Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

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Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.