Definition
Die Sachwertfaktor-Methode ist der Marktanpassungsschritt im Sachwertverfahren nach ImmoWertV §§ 35–39. Der Sachwertfaktor — vom Gutachterausschuss veröffentlicht — wird auf den vorläufigen Sachwert (Bodenwert + abgeschriebenes Gebäude) angewandt, um eine marktgerechte Bewertung zu erhalten.
Vorgehen
- Vorläufiger Sachwert berechnen (Boden + Gebäudewert nach Alterswertminderung)
- Sachwertfaktor aus dem amtlichen Bericht des Gutachterausschusses entnehmen
- Multiplikation: Vorläufiger Sachwert × Sachwertfaktor = marktangepasster Sachwert
Beispiel
| Position | Wert |
|---|---|
| Vorläufiger Sachwert | 430.000 € |
| Sachwertfaktor (lokal, Köln-Süd) | × 1,15 |
| Marktangepasster Sachwert | 494.500 € |
Häufige Fragen
Wo finde ich den Sachwertfaktor? Im Immobilienmarktbericht des jeweiligen Gutachterausschusses, jährlich aktualisiert. In NRW auch über die AKS NRW.
Was, wenn der Faktor fehlt? Bei fehlendem amtlichen Faktor kann der Sachverständige einen typisierten Wert ansetzen oder auf das Vergleichswertverfahren ausweichen.
Quellen: ImmoWertV § 36 · Sachwert-Richtlinie · Stand Juni 2026.