immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Recht Rechtsbegriffe · Stand Juni 2026 · Lesezeit ca. 1 Min.

BauGB — Baugesetzbuch

Definition

Das Baugesetzbuch (BauGB) ist das zentrale Bundesgesetz des deutschen Bodenrechts und der Bauleitplanung. Es regelt unter anderem die Aufstellung von Bebauungsplänen, die bauliche Nutzung von Grundstücken sowie die Wertermittlung von Grundstücken durch die Gutachterausschüsse.

Aufbau (Auswahl)

TeilInhalt
§§ 1–34 BauGBBauleitplanung
§§ 30–37 BauGBZulässigkeit von Vorhaben
§§ 85–122 BauGBBodenordnung, Enteignung
§§ 127–135 BauGBErschließungsbeiträge
§§ 192–199 BauGBGutachterausschuss, Bodenrichtwerte, Verkehrswert

Wichtige Wertermittlungs-Paragrafen

  • § 192 — Gutachterausschuss
  • § 193 — Kaufpreissammlung
  • § 194 — Verkehrswert (Marktwert)
  • § 196 — Bodenrichtwerte

Häufige Fragen

Welche Fassung gilt aktuell? BauGB in der Fassung vom 03.11.2017, letzte Änderung 2023.

Quellen: BauGB · Stand Juni 2026.

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Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

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Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.