immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Wertbegriff Wertbegriffe · Stand Juni 2026 · Lesezeit ca. 2 Min.

Bodenwert — Definition, Berechnung, Abgrenzung zum Bodenrichtwert

Definition

Der Bodenwert ist der konkrete Wert Ihres Grundstücks als Boden ohne Bebauung — bezogen auf das tatsächliche Grundstück mit allen seinen Eigenschaften. Er ist eine grundlegende Größe jeder Immobilienbewertung und wird grundsätzlich aus dem Bodenrichtwert der zuständigen Zone, multipliziert mit der Grundstücksfläche und ggf. korrigiert durch Anpassungsfaktoren, abgeleitet.

Bodenwert vs. Bodenrichtwert — der wichtigste Unterschied

MerkmalBodenrichtwertBodenwert
BezugGanze RichtwertzoneIhr konkretes Grundstück
Einheit€/m² (Durchschnitt)Gesamtbetrag in €
CharakterAmtlich, fiktiv unbebautAbgeleitet, objektbezogen
BerechnungVom Gutachterausschuss ermitteltBodenrichtwert × Fläche ± Anpassungen

Der Bodenrichtwert ist der Ausgangspunkt, der Bodenwert das Endergebnis Ihrer konkreten Berechnung.

Berechnung in drei Schritten

  1. Zuständige Bodenrichtwertzone identifizieren — über das amtliche BORIS-NRW in Nordrhein-Westfalen.
  2. Grundstücksfläche aus Grundbuch oder Flurkarte entnehmen.
  3. Multiplizieren und ggf. anpassen — Bodenrichtwert × Fläche, dann Korrektur, wenn das Grundstück vom Richtwert-Grundstück abweicht.

Beispielrechnung — Standardfall

Grundstück in Köln-Ehrenfeld, 400 m²:

PositionWert
Bodenrichtwert der Zone1.200 €/m²
Grundstücksfläche400 m²
Bodenwert (rechnerisch)480.000 €

Anpassungsfaktoren — wann sich Bodenrichtwert × Fläche nicht reicht

Der Bodenrichtwert bezieht sich auf ein Richtwert-Grundstück mit Standard-Eigenschaften — typischerweise rund 300–400 m², gut zugeschnitten, voll erschlossen, baureif. Weicht Ihr Grundstück davon ab, sind amtliche Umrechnungskoeffizienten anzuwenden:

AbweichungEffekt auf €/m²
Größeres Grundstück (>500 m²)typisch –15 bis –25 %
Sehr kleines Grundstück (<200 m²)typisch +5 bis +10 %
Ungünstiger Zuschnitt, Hinterland–10 bis –20 %
Eckgrundstück+5 bis +15 % (je nach Nutzung)
Übertiefe (sehr lang, schmal)–5 bis –15 %
Erschließung noch offen–10 bis –20 %
Bauerwartungsland statt baureif–30 bis –60 %

Die jeweiligen Koeffizienten werden vom Gutachterausschuss zone-spezifisch veröffentlicht (in NRW: über die AKS NRW abrufbar).

Beispielrechnung mit Anpassung

Grundstück Köln-Ehrenfeld, 800 m² (statt 400 m² Standard), guter Zuschnitt:

PositionWert
Bodenrichtwert der Zone1.200 €/m²
Grundstücksfläche800 m²
Anpassungskoeffizient Größe× 0,85
Bodenwert (angepasst)816.000 €

Ohne Anpassung wären rechnerisch 960.000 € entstanden — eine Überschätzung um rund 18 %.

Bodenwert im Gesamt-Verkehrswert

Der Bodenwert ist immer ein Bestandteil des Verkehrswerts der bebauten Immobilie:

Häufige Fragen

Wo finde ich den Bodenrichtwert für meine Adresse? In Nordrhein-Westfalen kostenlos über das BORIS-NRW-Portal. Auf immobilienwerte.nrw zeigen wir die Werte aufbereitet je Stadt und Ortsteil.

Kann ich den Bodenwert selbst berechnen? Die Grundberechnung (Bodenrichtwert × Fläche) ja. Die Anwendung der Umrechnungskoeffizienten ist anspruchsvoll und wird in der Regel von Sachverständigen vorgenommen.

Was bedeutet „fiktiv unbebaut”? Der Bodenwert geht davon aus, dass auf dem Grundstück kein Gebäude steht — selbst wenn tatsächlich eines vorhanden ist. So bleibt der Bodenwert über die Lebensdauer des Hauses vergleichbar.

Wie alt sind die Bodenrichtwerte? Stichtag ist immer der 1. Januar. Die Veröffentlichung erfolgt typisch bis Ende März des Jahres. In BORIS-NRW sind aktuelle und historische Werte verfügbar.

Quellen: § 196 BauGB · ImmoWertV 2022 · BORIS-NRW · Stand Juni 2026.

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Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

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Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.