immobilienwerte.nrw MARKTBERICHT · STAND 01.01.2026 · BORIS-NRW
Faktor Verfahrens-Faktoren · Stand Juni 2026 · Lesezeit ca. 1 Min.

Marktanpassungsfaktor — Definition

Definition

Der Marktanpassungsfaktor ist ein Sammelbegriff für die vom Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung abgeleiteten Faktoren, die den technisch ermittelten Wert einer Immobilie an die reale Marktlage anpassen. Konkrete Erscheinungsformen sind:

VerfahrenMarktanpassungsfaktor
SachwertverfahrenSachwertfaktor
ErtragswertverfahrenLiegenschaftszins (indirekt)
BodenwertermittlungUmrechnungskoeffizienten (Größe, GFZ, Zuschnitt)
VergleichswertverfahrenZu-/Abschläge für Objektabweichungen

Wozu Marktanpassungsfaktoren?

Reine Sach-, Ertrags- oder Vergleichswerte sind methodisch ermittelt — sie spiegeln nicht zwingend den Markt. Marktanpassungsfaktoren bringen die Bewertung an die tatsächlichen Kaufpreise zurück und sind daher unverzichtbar für eine realistische Verkehrswertermittlung.

Datenquelle

Alle Marktanpassungsfaktoren entstehen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses. Sie werden jährlich im Immobilienmarktbericht veröffentlicht — getrennt nach Lage, Objektart und ggf. Wohnungsart.

Häufige Fragen

Sind Marktanpassungsfaktoren in der ImmoWertV geregelt? Ja — §§ 14, 21, 36 ImmoWertV regeln die Datenanforderungen und Ableitungslogik.

Wer veröffentlicht die Faktoren? Der zuständige Gutachterausschuss, jährlich, jeweils im Immobilienmarktbericht oder über zentrale Plattformen (in NRW: AKS NRW).

Quellen: ImmoWertV §§ 14, 21, 36 · Immobilienmarktberichte · Stand Juni 2026.

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Indikative Marktwert-Einschätzung

Indikative Marktwert-Einordnung für Ihre Adresse

Auswertung aus amtlichen Immobilienrichtwerten (IRW), BORIS-Umrechnungskoeffizienten und ALKIS-Grundstücksgrößen. Ergebnis: indikative Wertspanne auf amtlicher Datenbasis, ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Amtliche Datenbasis BORIS-NRW Lizenz dl-de/zero-2-0 Kostenlos
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Wichtiger Hinweis (§ 194 BauGB) Die angezeigten Bodenrichtwerte je Zone sind amtliche Richtwerte nach § 196 BauGB (Quelle: BORIS-NRW). Aggregierte Mediane, Stadt- und Ortsteil-Vergleiche sowie adressbezogene Berechnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen auf dieser Datenbasis und keine amtlich festgestellten Werte. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Maßgeblich sind die Feststellungen des zuständigen Gutachterausschusses. Angaben ohne Gewähr.